'''
TTIP – Konzerne profitieren, Menschen verlieren '''
Da mir
in meinem Alltag im Jahre 2015 immer noch Menschen sagen, dass sie
nicht wüssten, was unter TTIP zu verstehen ist, aber in diesem Jahre
darüber politisch entschieden werden soll, habe ich mich dazu
entschlossen überall wo es mir möglich ist, diese „weißen
Flecken“ der Unwissenheit zu beseitigen. Sicher kann man anderer
Meinung sein als ich, aber ebenso sicher sollte man wissen was auf
uns zukommen kann.
Es freut
mich sehr, dass der Latschariplatz hier eine Möglichkeit bietet, dezidiert über
TTIP zu schreiben und ich benutze die Gelegenheit gerne dafür,
differenzierter als in der allzu plakativen Berichterstattung mich
des Themas anzunehmen. Zum Inhalt:
Fakten:
Was ist
TTIP?
Und was
ist Freihandel?
Worum
geht es bei TTIP?
Wann
laufen die Verhandlungen ab?
Wer
verhandelt denn da?
Wer ist
an den Verhandlungen beteiligt?
Wer
bestätigt das Abkommen?
Meinung
über die Auswirkungen auf:
Den
Transatlantischen Freihandelsbluff
Das
Sonder-Klagerecht für Unternehmen
Das
Öffentliche Beschaffungswesen
Das
Urheber- und Patentrecht
Den
Finanz- und Bankensektor
Den
Verbraucherschutz und das Vorsorgeprinzip
Die
Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards
Eine
Zukunftsfähige Entwicklung
Anschlag
auf die Demokratie
Alternativen
sind möglich:
Solidarischer
und ökologischer Welthandel
Fazit
Aufruf
zur Demo am 10.10.2015 in Berlin
'''Was
ist TTIP?'''
Abkürzung
für Transatlantic Trade and Investment-Partnership, (vorher auch als
"TAFTA" betitelt: Trans-Atlantic FreeTrade Agreement) =
eine de- oder unregulierte, liberalisierte “Freihandelszone”
zwischen den USA und der EU.
'''Und was ist Freihandel?'''
Der
Begriff Freihandel ist die Kurzbezeichnung für
einen internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr, der
keinerlei Zollschranken oder anderweitigen Handelsbeschränkungen
unterliegt. Im Zuge des Freihandels sollen angeblich durch inter-
nationale Tauschprozesse der Wohlstand und die Lebensqualität der
nationalen Volkswirtschaften dauerhaft erhöht werden.
'''Worum
geht es bei TTIP?'''
Seit
Beginn der 1990er Jahre haben USA und EU wiederholt über eine
transatlantische Freihandelszone diskutiert. TTIP soll nicht nur die
Zollbarrieren zwischen den Partnern abbauen, sondern dient der
"Harmonisierung" von Handelsbarrieren. Dazu zählen sowohl
Zölle (tarifäre Handelshemmnisse) als auch zollfremde Maßnahmen
(nicht-tarifäre Handelshemmnisse) wie Qualitätsstandards,
Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften, Herkunftsangaben
sowie technische oder rechtliche Anforderungen an importierte
Produkte. Bislang müssen Unternehmen ihre Produkte aufgrund der
unterschiedlichen Standards in verschiedenen Varianten für den
europäischen und den US-amerikanischen Markt herstellen.
'''Wann
laufen die Verhandlungen ab?'''
Am 8.
Juli 2013 begann in Washington DC die erste Verhandlungsrunde für
das neue EU-USA-Handels- und Investitionsabkommen. Die zweite
Verhandlungsrunde, die für den 7.10.13 geplant war, scheiterte am
us-amerikanischen „Regierungs-Shutdown“ (Zahlungsunfähigkeit)
und fand deshalb erst vom 11. - 15.11. in Brüssel statt. Die 3.
Verhandlungsrunde tagte am 16.12. in Washington und die vierte fand
im März 2014 in Brüssel statt. Im Herbst 2015 geht die
Auseinandersetzung um die Handels- und Investitionsabkommen TTIP und
CETA in die heiße Phase.
'''Wer
verhandelt denn da?'''
Die
EU-Kommission hat vom Europäischen Rat ein umfassendes Mandat
erhalten, mit den USA ein Gesamtpaket auszuhandeln. Fast alle
Wirtschaftsbereiche kommen dazu auf den Tisch. Die konkreten Inhalte
werden aber wie Staatsgeheimnisse gehütet; die Positionen der
EU-Kommission bei den Verhandlungen erfuhr die Bevölkerung nur durch
unerlaubt veröffentlichte Dokumente. Erheblichen Einfluss auf die
Verhandlungen hat dagegen die Wirtschaftslobby, die den Großteil der
berücksichtigten Expertisen stellt.
'''Wer
ist an den Verhandlungen beteiligt?'''
Handelspolitik
ist ein vergemeinschafteter Politikbereich der EU-Staaten. Daher
leitete die EU-Kommission unter Handelskommissar Karel de Gucht die
Verhandlungen ein. Nach dem Junkers die Kommission leitet, ist die
zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström. Der Verhandlungsführer
auf europäischer Seite ist Ignacio Garcia-Bercero. Auf Seiten
der USA ist der Handelsbeauftragte Michael Froman für die
Verhandlungen verantwortlich und wird von seinem Kollegen Dan
Mullaney unterstützt.
Auf
Anfrage von Corporate Europe Observatory wurde eine Liste der
(bisher ca.) 130 Treffen mit Interessensvertretern zu
den TTIP-Verhandlungen veröffentlicht. 119 davon ( = 93%) jener
Treffen fanden mit Vertretern von us-amerianischen und
europäischen Großkonzernen und
ihren Lobbygruppen statt.
Zum TTIP-Abkommen wurden 52 Papiere von verschiedenen
Interessensvertretern und Lobbygruppen abgegeben, die noch einmal im
Detail beinhalten, was die EU „abnicken“ soll.
Besonders
auffällig ist, dass Mitglieder der Zivilgesellschaft (z.B.
Gewerkschaften, Verbraucherverbände oder Parteien) bei solchen
Verhandlungen nicht vertreten sind und bei öffentlichen (!) Hearings
enorme Eintrittsgelder verlangt werden, so dass sich das kleine
Interessengruppen gar nicht leisten können und somit fast nichts an
die Öffentlichkeit dringt… außer das Unwichtigste: Das
Chlor-Hünchen.
'''Wer bestätigt das Abkommen?'''
Der Rat
(das Gremium
der Staats-
und Regierungschefs
der Europäischen
Union)
erteilt der Kommission das Mandat, das in Deutschland von
Bundestag und Bundesrat gebilligt wurde und das auch die Zustimmung
des EU-Parlaments erforderte und erhielt.
Am Ende einer jeden
Verhandlungsrunde werden der Rat und das Europäische Parlament über
die Ergebnisse informiert. Steht der Beschlusstext fest, müssen erst
noch alle nationalen Parlamente zustimmen; teilweise müssen z.B. in
Österreich und den Niederlanden Volksabstimmungen durchgeführt
werden.
'''Meinung:'''
'''Transatlantischer
Freihandelsbluff'''
Die
Befürworter des Abkommens beschwören Millionen neuer Jobs,
gesteigertes Wirtschaftswachstum und einen Einkommenszuwachs von bis
zu 545 Euro pro 4-Personen-Haushalt. Die Zahlen beruhen auf höchst
optimistischen Annahmen und der Einkommenszuwachs wurde für den
Zeitraum bis 2027 berechnet; das entspricht also 54,50 €uro pro
Jahr.
Bei ähnliche Abkommen, wie z.B. NAFTA, hatte man mit genau
denselben Versprechen geworben… wie sich aber gezeigt hat, sind
optimistischen Annahmen nie eingetreten, sondern die Einkommen haben
sich für weite Teile der Beschäftigten sogar vermindert.
Gewinner
werden einzig und allein die transnationalen Konzerne sein, die sich
wegen der Deregulierung von Zollbestimmungen, Wegfall sog.
Handelshemmnissen (im Klartext: Abschaffung von Schutzbestimmungen)
und Vereinheitlichung technischer Standards auf kräftige
Profitsteigerungen freuen können.Auf anderen Ebenen aber, kämen uns
die Handelserleichterungen für Großkonzerne dagegen teuer zu
stehen. Hier einige Schlaglichter:
'''Sonder-Klagerecht
für Unternehmen:'''
Ausländische
Investoren sollen vor außerstaatlichen Schiedsstellen gegen Staaten
klagen können, wenn etwa Gesetzesänderungen ihre Investitionen oder
Gewinnerwartungen einschränken. Niemand kann überprüfen, wie diese
Erwartungen zustande kommen und es wäre möglich, willkürlich
horrende „Mondzahlen“ aufzustellen und damit immense Streitwerte
zu „kreieren“.
Während
inländische Unternehmen sich in solchen Fällen an den allgemeinen
Rechtsweg halten müssen, sollen internationale Investoren ein
Sonder-Klagerecht, völlig außerhalb der ordentlichen Gerichte,
bekommen. Hier entscheiden also keine ordentlichen Gerichte, sondern
private, hochbezahlte (Wirtschafts-)Juristen. Unabhängigkeit,
Rechenschaftspflichten und vor allem Revisionsmöglichkeiten gibt es
bei solchen „Hinterzimmer-Verfahren“ nicht!
Die Zahl solcher
Schiedsverfahren steigt weltweit und oft geht es um milliardenschwere
Entschädigungsforderungen, vom Steuerzahler zu begleichen; neulich
wurde Kanada zu 250 Mio. $ Schadensersatz „verurteilt“, weil die
Menschen kein Fracking in einem Naturschutzgebiet zulassen wollten.
Eine weitere Zunahme möglicher Verfahren hätte unweigerlich eine „disziplinierende“ Wirkung auf Regierungen: lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, im Sozial- oder Umweltbereich etc. verzichten, als sich mit Großkonzernen anzulegen.
Ein
Beispiel: Die Bundesregierung hatte nach der Atomkatastrophe von
Fukushima die Abschaltung mehrerer Kernkraftwerke beschlossen. Der
Energiekonzern Vattenfall klagt als ausländischer Investor dagegen
auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz vor einer internationalen
Schiedsstelle. Basis der Klage: Die Bestimmungen zu Investitionen in
der "Europäischen Energiecharta".
Vorangetrieben
werden die Verfahren von einem engen Zirkel internationaler
Anwaltskanzleien, die in den Verfahren eine Schlüsselrolle einnehmen
und aus den Verträgen ein boomendes Millionengeschäft gemacht
haben. Bis 1996 gab es erst 38 Verfahren von Investoren gegen Staaten
beim ICSID.
Allein 2012 wurden 172 bearbeitet. Insgesamt waren der
UN-Handelsorganisation bis 2011 450 Verfahren bekannt. Doch die
Dunkelziffer ist höher. Während beim ICSID wenigstens noch grob
über die Fälle unterrichtet wird, finden viele Verfahren ohne
Wissen der Öffentlichkeit statt, weil andere Schiedsorte vereinbart
wurden, über die wiederum Stillschweigen herrscht.
'''Öffentliches
Beschaffungswesen:'''
Wenn
Städte und Gemeinden, Landkreise oder Bundesländer Aufträge vor
Ort vergeben, etwa um die regionale Wirtschaft anzukurbeln,
Arbeitslosigkeit zu verhindern oder um ökologisch unnötige
Transportwege zu verhindern, benachteiligen sie angeblich entfernte
Anbieter – in einer Freihandelszone ist das verboten.
Im
Rahmen der Verhandlungen mit den USA drängt die EU (!) auf eine sehr
weitreichende Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens.
Die eigene Region gezielt zu stärken oder soziale und ökologische
Ziele zu berücksichtigen wird weitgehend unmöglich gemacht. Dies
könnte auch als Einfallstor dienen, um z.B. die Wasserversorgung,
die selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand ist, zu
privatisieren, damit die europäischen Konzerne Veolia,
Suez oder RWE zugreifen können.
'''Urheber-
und Patentrecht:'''
Zuletzt
wurde im ACTA-Abkommen versucht, aus der Weiterleitung eines
Zeitungsartikels eine Urheberrechtsverletzung zu machen. Aus gutem
Grund liefen die Menschen Sturm gegen die Geheimverhandlungen – nun
geht es von vorn los. Noch vor den Verhandlungen verwässerte die
EU-Kommission einen Gesetzentwurf zum Datenschutz im Sinne der
US-Geheimdienste und die Unterhaltungsindustrie setzt alles daran,
Urheberrechte so restriktiv wie möglich zu handhaben.
Ob Patente auf
Saatgut oder Datensammelwut im Internet, die Lobbyisten von Monsanto,
Google und Amazon hoffen auf noch größere Freiheiten zu beiden
Seiten des Atlantiks. Meinungsfreiheit und Datenschutz bleiben dabei
auf der Strecke.
'''Finanz-
und Bankensektor:'''
Viele
glauben zwar (oder wollen glauben), dass die Finanzkrise vorbei sei
und wir gut dabei weggekommen seien. Aber die Finanzkrise hält an
und droht in absehbarer Zeit noch schlimmer hervorzutreten als
2008/2009, da auf viele Krisenursachen nicht reagiert wurde. Es wurde
so gut wie kein Bereich des Bankensektors schärfer reguliert; was
von allen Sachverständigen als dringend erforderlich bezeichnet
wurde.
Das
Handelsabkommen könnte sogar einer weiteren Deregulierung der
Finanzmärkte Vorschub leisten und somit die Instabilität und die
ungerechten Wirkungen der Märkte noch vergrößern. Die
geringfügigen Fortschritte bei der Zähmung der Finanzmärkte stehen
wieder unter Beschuss.
Ich muss niemandem erklären, dass das
aktuelle Staatsschuldenproblem auf die Rettung des Bankensektors mit
Hunderten von Milliarden €uro zurückzuführen ist; nicht die
Griechen haben über ihre Verhältnisse gelebt, sondern die Banken
haben über unsere. Ein nochmaliger Crash würde selbst die starke
BRD nicht ohne größere Schäden überstehen; treffen würde es –
wie in Griechenland – die kleinen Leute.
'''Verbraucherschutz
und Vorsorgeprinzip:'''
Mit
diesem grundlegenden politischen Handlungsprinzip lässt sich z. B.
Fracking in Europa verhindern, weil Folgeschäden nicht mit
Sicherheit ausgeschlossen werden können. Wesentlich besser gefällt
Unternehmen natürlich die Leitlinie, wonach alles erlaubt sein
müsse, für dessen Schädlichkeit keine gesicherten
wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen.
In Europa kann derzeit
noch gegen den Anbau der Gen-Kartoffel Amflora geklagt werden, weil
nicht absolut sicher ist, ob sich die Antibiotikaresistenz der
Kartoffel auf andere Lebewesen übertragen kann und wichtige
Antibiotika damit unwirksam würden. Fällt das Vorsorgeprinzip,
welches schon heute im Spiel der Interessen häufig den Kürzeren
zieht, könnten viele weitere Regulierungen und
Verbraucherschutzstandards wie Dominosteine kippen.
'''Arbeitnehmerrechte
und Sozialstandards'''
International
sind die Arbeitnehmerrechte in der „Charta der International Labour
Organisation“
einer Untergliederung der Vereinten Nationen)
geregelt und die sind von der BRD und den anderen europäischen
Ländern durch Ratifizierung vollständig völkerrechtlich anerkannt;
besonderes Augenmerk liegt dabei auf den sog. ILO-Kernarbeitsnormen,
in denen die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Einzelnen geregelt sind.
Die USA
hat zwei dieser ILO-Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert: Das Recht
von Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit (also Gewerkschaften zu
gründen oder ihnen beizutreten) und das Recht auf
Kollektivverhandlungen (also Tarifverträge abzuschließen). Darüber
hinaus existieren in der Hälfte der us-amerikanischen Bundesstaaten
gewerkschaftsfeindliche Gesetze.
Es steht
also zu befürchten, dass über kurz oder lang, mit dem Mittel des
Sonder-Klagerechts (siehe oben) in die europäischen, vor allem aber
in die deutschen Arbeitnehmerrechte und in die Sozialstandards
eingegriffen werden könnte.
'''Zukunftsfähige
Entwicklung:'''
Trotz
aller Beteuerungen, ökologische Erfordernisse zu berücksichtigen,
bleibt die Umwelt auf der Strecke, allein durch die prognostizierte
Ausweitung des Handels; was ja zwangsläufig zu mehr
Langstrecken-Frachttransporte (samt verstärktem CO2-Ausstoß) führen
wird. Zugleich steigert der Preisdruck durch mehr Konkurrenz den
Druck auf Umweltvorschriften, auf Löhne und Arbeitsschutz. Größere
Wirtschaftsräume führen zu größeren Unternehmen – was deren
Möglichkeit, nationale oder EU-weite Behörden unter Druck zu setzen
– ebenfalls erhöht.
Anschlag
auf die Demokratie
In
der neunten Verhandlungsrunde zum umstrittenen Freihandelsabkommen
TTIP, die im April in Washington lief, wurde ein neues Kapitel
verhandelt. Aus unbestätigten Quellen war zu hören, dass es dabei
um eine sog. „regulatorische Zusammenarbeit“ ging und um die
Einrichtung eines neuen Gremiums, dem alle für den Handel relevanten
nationalen Gesetzesvorhaben bereits im Planungsstadium gemeldet
werden sollen. Alle diese „handelsrelevanten“ (bedeutet:
gewinnschmälernden), nationalen Gesetzespläne im Umwelt-,
Gesundheits- und Arbeitsrechts-Bereich, sollen künftig von diesem –
durch nichts legitimierten – Gremium, vorab auf ihre
TTIP-Kompatibilität geprüft werden.
Laut dem
vorliegenden Dokument soll die regulatorische Zusammenarbeit in
erster Linie Gesetzgebung und Verwaltungakte auf nationaler Ebene der
EU bzw. der US-Bundesstaaten passieren. Dieser neue Passus soll den
geplanten Vorab-Informationsaustausch zwischen der EU und den USA auf
Bundesebene ergänzen, der bereits weitgehend funktioniert. Kritiker
sehen das als Frühwarnsystem für Firmenlobbys, um gegen neue
Konsumentenschutz- oder Umweltgesetze auf nationaler Ebene vorgehen
zu können und ohne jede
demokratische Legitimation
an Gesetzgebungsverfahren direkt mitzuwirken.
'''Die
Alternative:'''
'''Solidarischer
und ökologischer Welthandel'''
Menschenrechte,
menschenwürdige Arbeit, soziale und ökologische Ziele sind nicht
verhandelbar. Demokratie, Selbstbestimmungsrecht von Gemeinschaften
und flache Hierarchien werden als Grundlage einer selbstbestimmten
Gesellschaft festgeschrieben. Handels- und Investitionspolitik hat
diesen Vorrang anzuerkennen!
Ein
Bündnis aus 50 Organisationen hat in einem vierjährigen offenen
Beteiligungsprozess Grundlagen und Handlungsvorschläge für eine
alternative Handelspolitik entwickelt, die sich an den Bedürfnissen
der Menschen orientiert (siehe unter: alternativetrademandate.org).
'''Fazit'''
Ich persönlich bin gegen Freihandel
in dieser Form… da es aber auch anders organisiert werden könnte,
demokratisch, sozial und unter Beachtung der Rechtsstaatlichkeit,
kann man nicht generell dagegen sein. Doch TTIP, das transatlantische
Freihandelsabkommen, über das die Europäische Union und die
USA zurzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln,
lässt nichts Gutes erwarten. Die Gefahr, dass das Abkommen der
Allgemeinheit schadet, ist viel größer als die Wahrscheinlichkeit,
dass es nützen könnte.
Zu befürchten ist, dass durch den Wettbewerbsdruck Handelsschranken abgebaut werden und sich so die jeweils schwächeren, da billigeren, Standards bei Arbeitnehmerrechten, beim Umweltschutz und beim Verbraucherschutz im Handel mit Waren und Dienstleistungen durchsetzen. Deshalb ist TTIP in seiner jetzt vorliegenden Form abzulehnen.
Zu befürchten ist, dass durch den Wettbewerbsdruck Handelsschranken abgebaut werden und sich so die jeweils schwächeren, da billigeren, Standards bei Arbeitnehmerrechten, beim Umweltschutz und beim Verbraucherschutz im Handel mit Waren und Dienstleistungen durchsetzen. Deshalb ist TTIP in seiner jetzt vorliegenden Form abzulehnen.
Die IG Metall (und andere) haben es so
formuliert: Zustimmung kann es nur geben, wenn
- Keine Gefährdung von Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards durch Freihandel
- Kein Investitionsschutzabkommen im Rahmen von TTIP
- Anerkennung aller acht ILO-Kernarbeitsnormen durch die USA
in das
Abkommen eingebaut werden.
Wohlstand für alle kann nur erreicht
werden, wenn der Mensch in den Mittelpunkt gerückt wird und globale
Handelsbeziehungen auf fundamentalen Menschenrechten
gründen. Notwendig
sind soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. In
der jetzt vorliegenden Form stellt TTIP den Freihandel über die
Werte ökologischer und sozialer Regeln. Sonderrechte für Investoren
und internationale Schiedsverfahren gefährden parlamentarische
Handlungsfreiheiten und das Recht von Beschäftigten, ihre Interessen
notfalls mit Streiks durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat es
mal so formuliert: Ohne das Mittel des Streiks, wären
Tarifverhandlungen lediglich kollektives Betteln. Und ich will kein
Bettler sein.
Wilfried John
'''PS:
IG Metall/DGB und das Bündnis
"TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!"
haben für den 10. Oktober 2015 zur Demonstration in Berlin
aufgerufen. Alle Informationen unter:
http://www.ttip-demo.de/home/'''
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